GOZ: 508

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
230 1,0 12.94 €
2,3 29.76 €
3,5 45.29 €

Thema: GOZ-Nr. 508 neben GOZ-Nr. 504

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Mustertext - GOZ-Nr. 508 neben GOZ-Nr. 504 berechnungsfähig

Im Rahmen Ihrer prothetischen Versorgung wurde die GOZ-Position 508 (Verbindungselement) neben der GOZ-Position 504 (Teleskopkrone) berechnet. Leider lehnt nun Ihre Versicherung die Erstattung mit der Behauptung ab, dass die Position 508 nicht neben der Position 504 berechenbar sei.

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