Mustertext - GOZ-Nr. 508 neben GOZ-Nr. 504 berechnungsfähig
Im Rahmen Ihrer prothetischen Versorgung wurde die GOZ-Position 508 (Verbindungselement) neben der GOZ-Position 504 (Teleskopkrone) berechnet. Leider lehnt nun Ihre Versicherung die Erstattung mit der Behauptung ab, dass die Position 508 nicht neben der Position 504 berechenbar sei.
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Juradent-ID: 1208