009 GOZ - je separater Infiltration abrechenbar
Von PKV-Unternehmen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Liquidationen gelegentlich argumentiert, Anästhesien seien nicht mehrfach berechenbar, da zum Leistungsumfang der GOZ-Nr. 009 alle Maßnahmen gehörten, die zur Schmerzausschaltung notwendig sind. Dazu gehöre ggf. auch die Wied...
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Juradent-ID: 1226