Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ 8000 ff.

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GOZ 8000 ff. neben GOZ 2150-2170, GOZ 2200-2220

Kieferrelationsbestimmung mit Inlays, Kronen und Brücken abgegolten

Beihilfeverordnungen enthalten in einigen Ländern den Passus, dass die Leistungen für die Versorgung mit Inlays (Ziffern 2150 – 2170 GOZ), Kronen (Ziffern 2200 – 2220 GOZ) und Brücken (Ziffern 5000 – 5040 GOZ) nach den Abrechnungsbestimmungen der GOZ auch die Relationsbestimmung umfassen.

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