GOZ 203 bei verschiedenen besonderen Maßnahmen
Gelegentlich erkennen Versicherungen die Mehrfachberechnung der GOZ 203 nicht an und teilen mit, dass diese höchstens ein- bzw. zweimal pro Kieferhälfte oder Frontzahngebiet zu liquidieren sei.
Da die Leistungsbeschreibung von besonderen Maßnahmen beim Präparieren oder...
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Juradent-ID: 154