GOÄ: Ä3

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher –

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
150 1,0 8.74 €
2,3 20.1 €
3,5 30.59 €

Thema: Ä 3 – neben anderen Leistungen

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Neue Bestimmungen GOZ 2012

In Teil A.  - Allgemeine zahnärztliche Leistungen -  ist in den Allgemeinen Bestimmungen zur GOZ 2012 für die Berechnung der GOÄ 3 angeführt:

Eine Beratungsgebühr nach der Nummer 3 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen ist nur berechnungsfähig als e...

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