Beihilfe: Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden

Thema: Erstattung von nicht allgemein anerkannten Verfahren im Beihilferecht

1 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

Beamte erhalten nur unter sehr engen Voraussetzungen eine Erstattung

Mit der Neufassung von § 6 Absatz 1 Satz 1 können Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen, analog berechnet werden, ohne Rücksicht darauf, wann eine Anwendungsreife bestand und aus welchem Grund die Leistung nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde.

Nicht erforderlic...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken