GKV: Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V

Thema: Regelungen des Fortbildungsnachweises

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SG Marburg billigt Honorarkürzung wegen Nichterfüllung der Fortbildungspflicht

Mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz aus dem Jahre 2004 ist die Pflichtfortbildung Bestandteil des Vertragszahnarztrechtes geworden. Gemäß § 95d Abs. 3 SGB V hat ein Vertragszahnarzt gegenüber der KZV innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren 125 Fortbildungspunkte nach der Punktebewe...

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