GOZ 2012: § 12 Überprüfung

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft.
(2) Die Gebührenordnung für Zahnärzte vom 18. März 1965 (BGBI. l S. 123) gilt weiter
1. für Leistungen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung erbracht worden sind,
2. für vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begonnene Leistungen nach den Nummern 15, 18, 20, 91 bis 93, 96 bis 98, 101 bis 104, 119 und 120 des Gebührenverzeichnisses -Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte vom 18. März 1965 -, die erst nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung beendet werden.

Thema: § 12 Überprüfung

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der GOZ 2012

Kommentierung zu § 12 der LZK BW /Stand 12/2011):

Auch der § 12 GOZ wurde, wie auch die Änderungen in § 10 Abs. 1 GOZ (Rechnungsvordruck), auf Initiative des Finanzausschusses des Bundesrates eingefügt. Mit dieser Vorschrift soll dem Bundesministerium für Gesu...

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