GOZ 2012: 2195

Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o.Ä. zur Aufnahme einer Krone

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 16.87 €
2,3 38.81 €
3,5 59.05 €

Thema: Definitive Versorgung mit einer plastischen Füllung und einem Stiftaufbau

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Analogberechnung, da nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ

Ihre Versicherung teilt Ihnen anlässlich Ihrer Leistungsabrechnung mit, dass die Analogberechnung für die Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Glasfaserstift gebührenrechtlich unzulässig sei, da der Verordnungsgeber in der GOZ 2012 für diese Leistung die GOZ 2195 vorgesehen habe.

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