GOZ 2012: 2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
65 1,0 3.66 €
2,3 8.41 €
3,5 12.8 €

Thema: Formgebungshilfen sind als bMF neben Adhäsivfüllungen berechnungsfähig

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GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig.

Im Rahmen Ihrer Versorgung mit adhäsiven Füllungen wurde für das Anlegen der Matrize bzw. der Anwendung anderer Formgebungshilfen die GOZ-Nr. 2030 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten) in Ansatz gebracht.

Leider lehnt Ihre Versicheru...

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