Sie sind hier: GOZ 2012: Formgebungshilfen sind als bMF neben Adhäsivfüllungen berechnungsfähig: GOZ-Nr. 2030 (bMF) ist für Formgebungshilfen im Zusammenhang mit „Restaurationen mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik“ berechnungsfähig.
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
642 | 1,0 | 36.11 |
2,3 | 83.05 | |
3,5 | 126.38 |
Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts
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Im Rahmen Ihrer Versorgung mit adhäsiven Füllungen wurde für das Anlegen der Matrize bzw. der Anwendung anderer Formgebungshilfen die GOZ-Nr. 2030 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten) in Ansatz gebracht.
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Von Manuela Hackenberg, erstellt am 01.05.2012, zuletzt aktualisiert am 06.08.2014
Juradent-ID: 2483
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