Sie sind hier: GOZ 2012: Aufbaufüllungen an Einzelkronen in getrennter Sitzung als Füllungsposition berechnungsfähig: Füllungspositionen für Aufbaufüllungen bei Einzelkronenversorgung in getrennter Sitzung zur Präparation
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
770 | 1,0 | 43.31 |
2,3 | 99.60 | |
3,5 | 151.57 |
Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), mehr als dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts
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Im Behandlungsverlauf Ihrer Versorgung mit Einzelkronen wurden (Aufbau-)Füllungen zur Versorgung der Zähne vor der Präparation für die provisorischen Einzelkronen und die späteren Kronen angefertigt. Diese Füllungen wurden nach den GOZ-Nrn. 2050 bis 2120 berechnet.
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Von Angelika Enderle, erstellt am 04.05.2012, zuletzt aktualisiert am 27.08.2014
Juradent-ID: 2498
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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GOZ-Nr. 2120 analog für mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik
Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung Stand 14.11.2019
Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern