GOZ 2012: 0110

Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3
3,5

Thema: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops

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Musterschreiben – Zuschlag ist medizinisch nicht notwendig

Im Rahmen der Erstattung Ihrer zahnärztlichen Liquidationen teilt Ihnen Ihre Versicherung mit, dass ihres Erachtens der berechnete Zuschlag nach GOZ-Nr. 0110 zahnmedizinisch nicht notwendig sei und dieser als hinzutretende Leistung als Verlangensleistung zu werten sei.

Diese Behaupt...

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