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Eintrag in einem Zahnärzteverzeichnis:

Bezeichnung als Topexperte oder Spitzenmediziner ist unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 07. Mai 2012 (Az: 6 U 18/11) entscheiden, dass sich Ärzte nicht als Topexperte oder Spitzenmediziner bezeichnen lassen dürfen. Diese rechtliche Bewertung ist dabei gleichsa...

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