GOZ 2012: 9003

Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
100 1,0 5.62 €
2,3 12.94 €
3,5 19.68 €

Thema: Berechnung von Bohrschablonen

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Berechnung von Bohrschablonen: GOZ 9003

Empfehlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt in Bezug auf die Berechnung der GOZ-Nr. 9003 (Mitteilungsblatt der ZAEK & KZV Mecklenburg-Vorpommern, 06/2012):

"Die Gebührennummer 9003 GOZ beschreibt die intraoperative Verwendung einer Schablone zur Ins...

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