GOZ 2012: 0500

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3 51.74 €
3,5 78.74 €

Thema: Auffassung der PKV: Kosten für Nahtmaterial sind mit der Berechnung des Zuschlags abgegolten

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Mustertext - Materialien sind in den allgemeinen Bestimmungen der GOZ festgelegt

Ihre Versicherungen behauptet vorliegend, dass die Kosten für Nahtmaterial mit der Berechnung des Zuschlags abgegolten seien. Sie beruft sich dabei auf die Allgemeine Bestimmungen zu Teil L, in denen bestimmt ist, dass die Zuschläge nach den Nummern 0500 bis 0530 GOZ unter and...

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