GOZ 2012: 5040

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
2605 1,0 146.51 €
2,3 336.97 €
3,5 512.79 €

Thema: Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen zur GOZ 5040

1 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Zur Berechnung von Teleskop-/ Konuskronen

Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen zur GOZ 5040

 

Die Zahnärztekammer Niedersachsen vertritt in Bezug auf die Berechnung von Teleskop-/ Konuskronen folgende Ansicht (Stand: 08/2012):

Die Leistungsbestandteile der Geb.-Nr. 5040 GOZ gleichen zunächst denjenigen der Geb.-Nrn. 2200-2220 GOZ, allerdings beschreibt die Geb.-...

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