Praxis: Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin

Thema: Anforderungen an die Aufbewahrung und Weitergabe von digitalen Röntgenbildern

1 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Gemeinsame Stellungnahme der LZK und KZV Rheinland-Pfalz

Zur Aufbewahrung können Röntgenbilder auf elektronischen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn sichergestellt ist, dass

1. der Urheber sowie der Entstehungsort und -zeitpunkt eindeutig erkennbar sind,
2. das Basisbild unverändert aufbewahrt w...

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