Sie sind hier: GOZ 2012: Abrechnungshinweise zu den GOZ-Nrn. 2200, 2210, 2220: Stellungnahme des GOZ-Aussschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
1678 | 1,0 | 94.37 |
2,3 | 217.06 | |
3,5 | 330.31 |
Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation)
insgesamt: 1 Artikel
Der Text wurde erfolgreich in die Zwischenablage kopiert.
Der Text wurde erfolgreich in die Zwischenablage kopiert.
Artikel drucken | Text zum Kopieren auswählen
Der GOZ-Ausschuss der Zahnärztekammer Niedersachsen hat zur Berechnung der GOZ-Nrn. 2200, 2210, 2220 wie folgt Stellung genommen (Stand: 08/2012):
"Die Geb.-Nrn. 2200, 2210, 2220 GOZ umfassen die vollständige oder teilweise Rekonstruktion oder Umgestaltung der...
Stopp! Wertvolle Informationen haben ihren Preis.
Denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten. Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang. Ihre Vorteile...
Von Sandra Linnemann, erstellt am 03.09.2012, zuletzt aktualisiert am 24.11.2012
Juradent-ID: 2831
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt.
© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
GOZ-Nr. 5170 neben Einzelkronenversorgung
Kronen / Inlays als Zahnersatz bezuschusst
OLG Karlsruhe: Keine Aufklärungspflicht über verschiedene PräparationsmethodenUrteil vom 31.07.2019
S3-Leitlinie: Vollkeramische Kronen und BrückenStand: März 2021