Abformung mit Kronen abgegolten
In den Beihilfebestimmungen mancher Länder ist vorgesehen, dass Abformungen im Zusammenhang mit der Versorgung der Zähne mit Einlagefüllungen und Einzelkronen mit den Leistungen nach den GOZ-Nrn. 215 bis 217 und 200 bis 222 abgegolten sind. Die Berechnung einer Gebühr nach Ziffer 517 G...
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Juradent-ID: 285