Praxis: Werbung und Kommunikation

Thema: Internetauftritte

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BGH: Groupon darf weiterhin für zahnärztliche Leistungen werben

Mit Beschluss vom 21.05.2015 (Az.: I ZR 183/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dritter Instanz und insoweit abschließend entschieden, dass Zahnarzt-Angebote auf der Internet-Plattform "Groupon" grundsätzlich zulässig sind.

Die nach dem Kooper...

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