Praxis: Organisation

Thema: Datenschutz

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Sonstiges / Hinweise

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Benötigt Ihre Praxis einen Datenschutzbeauftragten?

BZÄK, Stand 16.04.2018

Eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht für alle Praxisformen mit in der Regel mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Diese Lockerung der Benennungspflicht (ursprünglich ab 10 Personen) wurde am ...

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