Beihilfe: Beihilfeverordnungen

Thema: Beihilfeverordnung – Niedersachsen

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Niedersächsischen Beihilfeverordnung

Stand: 15.08.2019

Für beihilfefähige Aufwendungen gilt die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) vom 07.11.2011; mehrfach geändert: §§19 und 35 neu gefasst, § 51 a eingefügt durch Artikel 1 bis 7 der Verordnung vom 15.08.2019 (Nds. GVBl. S. 232) (Nds. GVBl. S. 372).

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