Sie sind hier: Praxis: Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen ist nicht schutzgebührenpflichtig: BGH: Für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen keine GEMA-Gebühren
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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 18.06.2015 (Az.: I ZR 14/14) entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen...
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 21.06.2015, zuletzt aktualisiert am 04.07.2018
Juradent-ID: 3064
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