Kein Bruch der ärztlichen Schweigepflicht bei Verdacht einer schweren Straftat
Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit Urteil vom 27.06.2013 (Az.: 20 U 19/12) klargestellt, dass Ärzte insbesondere beim Verdacht einer schweren Straftat rechtmäßig handeln, wenn sie die entsprechenden Behörde informieren. Ein Bruch der ärztlichen Schweigepfli...
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