Sie sind hier: GOZ 2012: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes : Amtsgericht Pankow/Weißensee bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
130 | 1,0 | 7.31 |
2,3 | 16.82 | |
3,5 | 25.59 |
Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.)
insgesamt: 26 Artikel
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Ein beständiges Thema im Bereich Kostenerstattung ist die GOZ-Position 2197: So stellt sich u.a. die Frage, ob sie neben der Eingliederung eines Klebebrackets nach GOZ-Nr. 6100 berechnet werden kann?
Genau mit dieser Fragestellung hat sich das Amtsgericht Pankow/Weißensee
Stopp! Wertvolle Informationen haben ihren Preis.
Denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten. Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang. Ihre Vorteile...
Von Angelika Enderle, erstellt am 02.02.2014, zuletzt aktualisiert am 23.09.2014
Juradent-ID: 3134
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Musterschreiben - Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 6100 und 2197
AG Recklinghausen bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
LG Hildesheim bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 24.07.2014
AG Bayreuth bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
LG Saarbrücken bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 13.09.2016
AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig
VG Regensburg: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähig
AG Arnsberg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 nicht mehr umstritten
AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbarPositives Urteil vom 08.02.2016
VG Münster: GOZ-Nr. 2197 ist neben GOZ-Nr. 6100 anwendbarUrteil vom 17.02.2016
BayVGH: Die GOZ-Nr. 2197 ist neben der Nr. 6100 abrechenbar und beihilfefähigUrteil vom 06.06.2016
LG Hamburg bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 30.06.2016
AG Ludwigsburg: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbarUrteil vom 19.07.2017
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AG Bonn: GOZ 2197 kann neben der GOZ 2120 gesondert abgerechnet werden
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BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 2197
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