GOZ 2012: 2230

Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes oder der Abdrucknahme beim Implantat so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.

Thema: Teilleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis benannt sind

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

Zu ausgewählten Einzelproblemen erarbeitet der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer in unregelmäßiger Abfolge Positionspapiere zu diversen Auslegungsfragen zur Gebührenordnung für Zahnärzte. Es handelt sich dabei um grundlegende Feststellungen, die in ihrer Herlei...

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