Rechtskräftige berufsgerichtliche Verurteilung darf mit Angabe des Arztnamens veröffentlicht werden
				
				
			
									
					 
						
						
						
	Mit Beschluss vom 03.03.2014 (Az.:1 BvR 1128/13) hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) entschieden, dass ein Arzt, der wissentlich Abrechnungsbetrug begeht, damit rechnen muss, dass sein Name im Ärzteblatt seiner Kammer veröffentlicht w...
						
					 
				 
				
				
								
				
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						Von Sandra Linnemann, erstellt am 28.08.2014, zuletzt aktualisiert am 29.05.2015
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