GOZ 2012: 2110

Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als dreiflächig

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
319 1,0 17.94 €
2,3 41.26 €
3,5 62.79 €

Thema: Aufbaufüllungen an Einzelkronen in getrennter Sitzung als Füllungsposition berechnungsfähig

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Abgrenzung der Geb.-Nrn. 2050-2120 von der Geb.-Nr. 2180 GOZ, ggf. zzgl. der Geb.-Nr. 2197 GOZ

Positionspapier der Bundeszahnärztekammer

In der Sitzung, in der der Zahn zur Aufnahme einer Krone präpariert wird, sind die Geb.-Nrn. 2050-2120 GOZ am selben Zahn nicht berechnungsfähig. Wird in vorangegangener Sitzung aus zahnmedizinischer Notwendigkeit der Leistungsinhalt der Geb.-Nrn. 2050-2120 GOZ vollständig erbracht, so sind di...

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