Sie sind hier: Praxis: Umsatzsteuer in der zahnärztlichen Praxis: Aufhellungen (Bleaching) "zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen" sind umsatzsteuerfrei
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Heilbehandlungen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einem therapeutischen Zweck dienen, um umsatzsteuerfrei zu sein (BFH v. 30.04.2009, Az.: V R 6/07). Die Grenze zwischen kosmetischen Leistungen, medizinisch indizierter Ästhetik und der eigentlichen Heilbehandlung kann ...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 21.05.2015, zuletzt aktualisiert am 21.05.2015
Juradent-ID: 3342
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