GOZ 2012: 0050

Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung 120

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
120 1,0 6.75 €
2,3 15.52 €
3,5 23.62 €

Thema: Berechnungsfähigkeit der GOZ 0050

2 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Geb.‐Nr. 0050 GOZ ‐ für die Abformung des Gegenkiefers?

Stellungnahme der ZÄK Berlin

Die Geb.‐Nrn. 0050/0060 GOZ sind dann berechenbar, wenn diagnostische und/oder planerische Leistungen durch den Zahnarzt erbracht werden. Die methodisch notwendige Abformung des Gegenkiefers ist bei Inlays, Veneers und Einzelkronen sowie für festsitzenden Zahnersatz mit den Gebühren für diese ...

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