GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Thema: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren

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Rechtsprechung

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LSG Thüringen: PAR-Gutachten haben verbindliche Wirkung

Gutachterfeststellungen können nicht durch die ersatzweise Abrechnung der BEMA-Nr. 50 umgangen werden

Grundsätzlich sind parodontal-chirurgische Maßnahmen Leistungsinhalt der BEMA-Nrn. P200 – P203, die genehmigungspflichtig und über den PAR-Status abzurechnen sind. Nur in Ausnahmefällen ist für parodontal-chirurgische Maßnahmen ersatzweise die Abrechnung der BEMA-Nr. 50 (Exz2)...

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