Praxis: Online-Bewertungsportale für Ärzte/Zahnärzte

Thema: Gekaufte Platzierung auf einer Bewertungsplattform

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Jameda muss gekaufte Top-Platzierung als Anzeige kennzeichnen

Urteil des Landgerichts München ist rechtskräftig

Das Onlineportal Jameda erstellt anhand von Patientenbewertungen ein Ranking von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Dabei können Ärzte „Premium-Pakete“ unterschiedlicher Kategorien erwerben und die kostenpflichtige Zusatzoption „Top-Platzierung Fachgebiete“ buchen. Diese...

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