Sie sind hier: GKV: Heil- und Kostenplan beim GKV-Versicherten : Genehmigungsfrist beim HKP beträgt drei Wochen nach Antragseingang
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Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) haben diese Anspruch auf schnelle Prüfung und Entscheidungen ihrer Leistungsanträge. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem neuen Absatz 3a in § 13 SGB V (Kostenerstattung) konkrete Fristen für die Le...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 14.05.2016, zuletzt aktualisiert am 14.05.2016
Juradent-ID: 3558
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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Ein HKP muss alle von der GKV zu vergütenden Leistungen erfassen
Festzuschuss nur bei Eingliederung der bewilligten prothetischen Versorgung
Heilmittelrichtlinie und HeilmittelkatalogStand: 01.07.2017
Abrechnung von Besuchen bei Pflegebedürftigen
Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z
LSG Sachsen – Genereller Ausschluss von Inlays verfehlt sachgerechte Patientenversorgung
SG Düsseldorf bestätigt Nebeneinanderberechnung innerhalb desselben Quartals
Keine Kostenübernahme von Implantaten durch GKV für Contergangeschädigte
Keine Kostenübernahme für Zahnimplantate bei Nichtanlage von 22 bleibenden Zähnen
SG Aachen: CMD-Kieferorthopädie-Behandlung ist keine in der GKV anerkannte Behandlungsmethode
Krankenkassen dürfen keine Rabattverträge mit Dentallaboren abschließen
BSG: Professionelle Zahnreinigung keine Pflichtleistung der Krankenkasse
LSG Thüringen: Kein Rückzahlungsanspruch bei Abbruch einer KFO-BehandlungBeschluss vom 18.12.2017
LSG Baden-Württemberg: Implantologische Leistungen bei EpilepsieUrteil vom 17.04.2018
KZBV: Leitfaden für den implantologischen Gutachter Stand: 01.07.2018
Digitale Modelle im Zusammenhang mit der KFO-BehandlungWas ist abrechnungstechnisch zu beachten?
Hinweise der KZV Sachsen-Anhalt zur zahnärztlichen Heilmittelverordnung
GKV-Endodontiebehandlung als Sachleistung
GKV-Forderung als Sachleistung - Alternative 1