Die abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ
Positionspapier der Bundeszahnärztekammer, April 2014
Leistungen, die das Maß des zahnmedizinisch Notwendigen übersteigen
Eine Behandlung ist dann medizinisch notwendig, wenn es im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung nach medizinischen Erkenntnissen als wahrscheinlich erachtet werden konnte, dass die geplanten und du...
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Juradent-ID: 3561