Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ 5170

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OVG NRW: Ansatz der GOZ-Nr. 5170 auch bei einer Versorgung mit Kronen

Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ binden Gerichte nicht

Durch den Runderlass des Finanzministeriums NRW vom 16.11.2012 (B 3100 – 3.1.6.2.A – IV A 4 v. 16.11.2012), der zahlreiche Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht enthält, wurde die Beihilfefähigkeit von Abformung mit individuellem Löffel erheblich eingeschränkt. Unter Punkt...

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