Sie sind hier: GOZ 2012: Individualisierter konfektionierter Löffel: PKV-Argument: Abformung mit einem individualisierten Löffel erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 5170
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
---|---|---|
250 | 1,0 | 14.06 |
2,3 | 32.34 | |
3,5 | 49.21 |
Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei un-günstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer
insgesamt: 5 Artikel
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Obwohl in der GOZ 2012 keine inhaltliche Änderung an der GOZ-Nr. 5170 vorgenommen wurde, haben die privaten Krankenversicherungen noch immer Schwierigkeiten, die Berechnung eines individualisierten Löffels zu akzeptieren.
Beispielsweise stellt der PKV-Verband in seiner Online-Kommen...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 18.09.2016, zuletzt aktualisiert am 18.09.2016
Juradent-ID: 3618
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Individualisierter konfektionierter Löffel nach GOZ-Nr. 5170
Laborkosten im Zusammenhang mit der GOZ-Nr. 5170
Berechnungsmöglichkeiten der GOZ-Nr. 5170
GOZ-Nr. 5170 neben Inlays und Kronen
AG Pirmasens: Die Berechnung der GOZ-Nr. 5170 analog ist konsequent