Praxis: Finanzen und Steuern

Thema: Umsatzsteuer in der zahnärztlichen Praxis

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Kleinnunternehmerregelung

Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 EUR nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen ...

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