Praxis: Arbeitsrecht

Thema: Arbeitskleidung

1 Artikel

Rechtsprechung

zurück
Drucken

Ist die Umkleidezeit schon bezahlte Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert in § 2 Abs. 1 die „Arbeitszeit“ als den Zeitraum von Beginn bis Ende der Arbeit, ohne Ruhepausen. Umstritten ist oft, ob Umkleide- und innerbetriebliche Wegezeiten zur bezahlten Arbeitszeit zählen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG)

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden

Hinweis: Download nur für registrierte Benutzerinnen und Benutzer

Drucken