Sie sind hier: GOZ 2012: Trepanation eines Zahnes: AG Düsseldorf: Gebührenrechtlich ist die GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen abrechenbar
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
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65 | 1,0 | 3.66 |
2,3 | 8.41 | |
3,5 | 12.80 |
Trepanation eines Zahnes, als selbständige Leistung
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Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf folgt mit Urteil vom 01.07.2016 (Az.: 25 C 2953/14) der "amtlichen Begründung" des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und stellt fest, dass die Berechenbarkeit der Trepanation nach GOZ-Nr. 2390 zwar aus zahnmedizinisch-fachlicher Sicht...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 30.09.2016, zuletzt aktualisiert am 30.09.2016
Juradent-ID: 3629
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Neue Bestimmung: "als selbständige Leistung"Stellungnahme der BZÄK
Mustertext - GOZ 2390 neben anderen endodontischen Leistungen
Mustertext – Die GOZ-Nr. 2390 kann allenfalls im Rahmen einer Notfallbehandlung angezeigt sein
AG Dortmund bestätigt GOZ 2390 neben GOZ 2360
VG Würzburg: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen LeistungenUrteil vom 26.02.2019
Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen / Stand März 2012
Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zur GOZ-Nr. 2390 als selbständige Leistung