Praxis: Finanzen und Steuern

Thema: Zuwendungen an Praxis-Mitarbeiter/innen

2 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

Überlassung typischer Berufskleidung

Die Überlassung typischer Berufskleidung ist grundsätzlich steuerfreier Arbeitslohn ( § 3 Nr. 31 EStG und R 3.31 LStR 2008 ).
Da jedoch nach Auffassung der Finanzgerichte das Tragen von Kleidung zu den elementaren Lebensbedürfnissen gehört, ist der Werbungskostenabzug fü...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken