GOÄ: Ä60

Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
120 1,0 6.99 €
2,3 16.08 €
3,5 24.47 €

Thema: Konsiliarische Erörterung

3 Artikel

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Konsile berechnen

Die Leistung nach Nummer 60 darf nur berechnet werden, wenn sich der liquidierende Arzt zuvor oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst hat.

Die Leistung nach Nummer 60 kann auch dann b...

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