Verfall von Urlaubsansprüchen
Gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Urlaub eines Mitarbeiters im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Geschieht dies nicht, verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des 31.12.
Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG ist eine Übertragung des nicht beanspruc...
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