GOZ 2012: 5080

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement. Matrize und Patrize gelten als ein Verbindungselement.

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
230 1,0 12.94 €
2,3 29.75 €
3,5 45.27 €

Thema: GOZ-Nr. 5040 neben GOZ-Nr. 5080

1 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Wann liegt eine Nebeneinanderberechnung nicht vor?

BZÄK, Stand 27.01.2017

Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur GOZ-Nr. 5040 (Stand 27.01.2017):
„Die Leistung umfasst die Versorgung eines Zahnes oder eines Implantats mit einer Teleskop- oder Konuskrone (verblendet oder unverblendet bzw. jeder anderen zahntechnischen Ausführung) im Zusa...

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