GOÄ: Ä2702

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 17.49 €
2,3 40.23 €
3,5 61.22 €

Thema: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens

7 Artikel

Rechtsprechung

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AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290

Nachdem bereits das VG Stuttgart (Az.: 12 K 3839/12 vom 24.04.2014) und das AG Ravensburg (Az.: 5 C 887/16 vom 19.01.2017) entschieden haben, dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 6150/6140 ist, bestätigt nunmehr auch das Amtsgericht (AG) L...

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