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Das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg hat mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16) entschieden, dass eine Foto-/Videodokumentation weder nach BEB-Nr. 0706 noch als Materialkosten gemäß § 4 (3) GOZ berechnungsfähig ist, wenn sie ausschließlich der Dokumentation dient. Derartige ...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 31.10.2017, zuletzt aktualisiert am 01.11.2017
Juradent-ID: 3806
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