Sie sind hier: GOZ 2012: Einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung: BZÄK: Gebührenrechtliche Definition des Begriffes „Einmalige Verwendbarkeit“
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
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392 | 1,0 | 22.05 |
2,3 | 50.71 | |
3,5 | 77.16 |
Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen
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Der Zahnarzt bestimmt und verantwortet die Art und Weise des Einsatzes der zu verwendenden Wurzelkanalinstrumente. Er entscheidet auch über die Häufigkeit des Einsatzes wiederaufbereitbarer Instrumente im sachangemessenen Rahmen.
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Von Angelika Enderle, erstellt am 11.12.2017, zuletzt aktualisiert am 11.12.2017
Juradent-ID: 3817
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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