Sie sind hier: Praxis: Datenschutz: BZÄK: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018
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Am 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das neue Datenschutzrecht für alle Zahnarztpraxen (auch für Einpersonenpraxen), wenn es eine Praxis-EDV gibt.
Stopp! Wertvolle Informationen haben ihren Preis.
Denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten. Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang. Ihre Vorteile...
Von Angelika Enderle, erstellt am 23.01.2018, zuletzt aktualisiert am 25.01.2018
Juradent-ID: 3833
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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