Sie sind hier: GOZ 2012: Amalgam als zahnmedizinischer Werkstoff: OLG Hamm: Keine Schadensersatzanspruch wegen Versorgung mit Amalgam
Punktzahl | Steigerungsfkt. | Gebühren |
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297 | 1,0 | 16.70 |
2,3 | 38.42 | |
3,5 | 58.46 |
Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, dreiflächig
insgesamt: 4 Artikel
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 04.04.2016, zuletzt aktualisiert am 29.01.2018
Juradent-ID: 3846
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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Neue EU-Quecksilberverordnung ab 01.01.2018
Positionspapier zur neuen EU-Quecksilberverordnung der BundeszahnärztekammerStand: Mai 2017
Amalgam – eine aktuelle BestandsaufnahmeDGZ-Fachinformation, Stand Juni 2017