Sie sind hier: Labor: Wax-up, Set-up, Mock-up: Mustertext: Set-up im Rahmen einer KFO-Behandlung nicht mit der GOZ-Nr. 6020 abgegolten
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Ihre private Versicherung lehnt leider die Erstattung der berechnete Laborposition nach BEB-Nr. ____ „Set-up" mit der Begründung ab, die kieferorthopädische Behandlungsplanung sei mit der GOZ-Nr. 6020 abgegolten.
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Von Angelika Enderle, erstellt am 07.07.2019, zuletzt aktualisiert am 07.07.2019
Juradent-ID: 4058
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© Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH, Siegburg.
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Erstattungsablehnung der BEB-Nr. 2959
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